Zinsen auf Geldkapital
Vor der Entstehung des Metallgeldes gab es bereits den Naturalzins, der z. B.
entstand, wenn vor der Aussaat Getreide geliehen wurde, das dann nach der Ernte
mit Aufschlag von 50 und mehr Prozent zurückgezahlt werden musste. Dieser Zins
ist ganz offensichtlich die Folge von Ertragsausfall des Getreideverleihers, der
bei eigener Aussaat eine entsprechende Ernte erzielt hätte.
Aus dem Naturalzins bezieht der Geldzins bis heute seine Legitimation, obwohl
der Geldzins aus anderen Wurzeln entspringt. Sein Ursprung lag in den
Herstellungs-, Verwahr-, Verwaltungs- und Transportkosten des Münzgeldes. Das
wird deutlich, wenn man sich veranschaulicht, zu welchen Bedingungen ein Fürst,
der über eine eigene Silbermine verfügt, bereit ist einen Kredit aufzunehmen. Er
vergleicht die Kosten, die ihn die eigene Münzherstellung, d.h. die
Silberbeschaffung und Münzprägung kosten würde, mit den Kreditzinsen. Die Zinsen
stehen, anders als bei Naturalzins nicht mehr im Verhältnis zum Ertragsausfall,
sondern zu den Herstellungskosten des Münzgeldes.
In dem Maße, in dem mit dem Wechsel das Papiergeld der Kaufleute und aus diesem
schließlich die Banknote entstand, sank der Zins, da er sich nun nur noch mit
den Herstellungskosten des Wechsels in Beziehung setzen musste.
Geldmarktzins ist der Zinssatz für Bargeldaufnahme auf dem Geldmarkt, besonders
im Verkehr von Kreditinstituten untereinander oder zwischen Kreditinstituten und
Zentralbank, wo er speziell Leitzins genannt wird.
Kapitalmarktzins ist der Zinssatz für langfristige Buchgeldkredite auf dem
Kapitalmarkt.
Zinsähnlich im weiteren Sinne des allgemeinen Sprachgebrauches sind auch Renten,
Renditen und Wertsteigerungen von Aktien, ein Teil der Erfolgsprovisionen bei
Investitionen, und allgemein das Konzept der Kapitaleinkommen.
Zinsen auf Sachkapital
Miete oder Mietzins ist das Entgelt für die Überlassung von Immobilien wie
Wohnungen, Büroräume, Häuser, Ferienhäuser, Garagen usw. Der Begriff Miete wird
aber auch als Bezahlung für die zeitlich begrenzte Überlassung anderer Objekte
und Dienstleistungen wie Autos, Werkzeug, Bagger, Mietwagen, verwendet.
Pacht oder Pachtzins ist der Zins für die Überlassung von Grundstücken und
Immobilien, die der Pächter nicht nur nutzen, sondern auch bewirtschaften kann.
Erbbaurechtszins ist die regelmäßige Abgabe für im Erbbaurecht überlassene
Grundstücke, in der Schweiz entsprechend „Baurechtszins“ genannt.

